Fachinformationen & FAQs

Häufige Fragen zur Ombudsstelle

Wer kann sich bei einer Ombudsstelle beraten lassen?

Wir beraten Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, (Pflege-)Eltern, Sorgeberechtigte und Fachkräfte, die mit der Kinder- und Jugendhilfe zu tun haben. Wenn Du nicht sicher bist, ob wir die richtige Beratungsstelle für deine Fragen sind, können wir trotzdem ein Beratungsgespräch führen und gemeinsam herausfinden an wen Du dich wenden kannst.

Was passiert in der ersten Beratung?

In der ersten Beratung geht es vor allem darum, sich kennenzulernen und die Frage oder das Problem möglichst genau zu beschreiben und alle Informationen zusammenzutragen. Am Ende des ersten Gesprächs werden wir gemeinsam ein erstes Ziel festlegen und uns überlegen, welche Schritte wir/du als nächstes gehen können/kannst.

Spricht die Ombudsstelle mit dem Jugendamt oder z.B. der Familienhilfe?

Die Beratung in der Ombudsstelle ist vertraulich. Das heißt, erstmal darf der*die Berater*in niemandem davon erzählen, worüber ihr gesprochen habt, sofern du das nicht willst. Es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. wenn es um schwere Straftaten geht. In der Regel wird die*der Berater*in aber in so einem Fall vorher mit dir sprechen und mit dir gemeinsam überlegen, wer eingeweiht werden muss.

Darf ich zur Beratung jemanden mitbringen?

Na klar. Zur Beratung in der Ombudsstelle kanns du immer jemanden mitbringen. Ein*e Freund*in, Lehrer*in, Eltern, Betreuer*in, die Familienhilfe, Nachbar*innen oder jemand ganz anderen. Uns ist wichtig, dass du dich wohl fühlst und offen sprechen kannst. Wenn dir eine wichtige Person dabei helfen kann, freuen wir uns darüber. Wir haben eine Kinder-Ecke für den Fall, dass du deine Kinder mitbringen möchtest. Übrigens sind natürlich auch (Assistenz-)Hunde bei uns willkommen. 

Kann ich mich anonym beraten lassen?

Aber sicher. Ihr entscheidet, welche Informationen ihr uns geben wollt. Ihr könnt euch auch einen anderen Namen geben. Wir sprechen euch so an, wie ihr angesprochen werden möchtet. Ihr könnt uns mit unterdrückter Nummer anrufen oder eine andere Mailadresse benutzten, wenn ihr uns schreibt.

Wenn ihr uns doch euren Namen oder euren Wohnort sagen möchtet, müsst ihr euch keine Sorgen machen. Wir stehen unter Schweigepflicht genau wie zum Beispiel Psycholog*innen. Wenn ihr zur Schweigepflicht Fragen habt, fragt uns einfach. Wir erklären gern, wie das funktioniert. Ihr sollt euch bei uns sicher fühlen können.

Muss ich zur Beratung in die Ombudsstelle kommen?

Nein, aber du darfst. Wenn du lieber am Telefon, per Mail oder per Videocall (mit oder ohne Bild oder auch nur über den Chat) beraten werden willst, dann geht natürlich auch das. Du kannst dich bei uns auch über Whatsapp melden.